OSRAM LEDriving Lightbar WL VX250-WD, OFF ROAD, LED Arbeitsscheinwerfer, 3000 Lumen, Lichtstrahl bis zu 72 m, 12V/24
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Beschreibung
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Breite Abstrahlcharakteristik für eine großflächige und breite Lichtverteilung: Vereint Erschwinglichkeit mit hervorragender Ausleuchtung, Leistung, Qualität, Form, Haltbarkeit und Funktionalität Lichtstrom: 3000 effektive Lumen: Verbesserte Sicht und Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen. Lichtstrahl bis zu 72 m, 6000K ,für 12V & 24V Fahrzeuge. 2 in 1: Front- und Heckanwendung. 8 OSRAM Hochleistungs-LEDs. Aluminium-Druckgussgehäuse: Robust und widerstandsfähig – speziell für den harten Arbeitsalltag entwickelt. Inklusive Standardhalterungen Die OSRAM LEDriving Arbeitsscheinwerfer der VX-Serie können an Lastkraftwagen, Transportern, Landmaschinen, Nutzfahrzeugen, Baufahrzeugen und Off-Road-Fahrzeugen angebracht werden. Zusätzliche Arbeitsscheinwerfer ohne ECE-Zulassung zur Verwendung als Arbeitsscheinwerfer sind nach StVZO §52 (7) für die Verwendung an jedem Fahrzeug zugelassen. Sie dürfen jedoch nicht eingeschalten während der Fahrt benutzt werden, außerdem sind individuelle Sondervorschriften und Gesetze der Länderaußerhalb Deutschlands zu beachten.
Breite Abstrahlcharakteristik für eine großflächige und breite Lichtverteilung: Vereint Erschwinglichkeit mit hervorragender Ausleuchtung, Leistung, Qualität, Form, Haltbarkeit und Funktionalität Lichtstrom: 3000 effektive Lumen: Verbesserte Sicht und Sichtbarkeit bei schlechten Lichtverhältnissen. Lichtstrahl bis zu 72 m, 6000K ,für 12V & 24V Fahrzeuge. 2 in 1: Front- und Heckanwendung. 8 OSRAM Hochleistungs-LEDs. Aluminium-Druckgussgehäuse: Robust und widerstandsfähig – speziell für den harten Arbeitsalltag entwickelt. Inklusive Standardhalterungen Die OSRAM LEDriving Arbeitsscheinwerfer der VX-Serie können an Lastkraftwagen, Transportern, Landmaschinen, Nutzfahrzeugen, Baufahrzeugen und Off-Road-Fahrzeugen angebracht werden. Zusätzliche Arbeitsscheinwerfer ohne ECE-Zulassung zur Verwendung als Arbeitsscheinwerfer sind nach StVZO §52 (7) für die Verwendung an jedem Fahrzeug zugelassen. Sie dürfen jedoch nicht eingeschalten während der Fahrt benutzt werden, außerdem sind individuelle Sondervorschriften und Gesetze der Länderaußerhalb Deutschlands zu beachten.